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Kinder- und Jugendanwaltschaft
4021 Linz, Energiestraße 2 • Telefon + 43 732 / 7720 14001
E-Mail kija@ooe.gv.at • https://www.kija-ooe.at/

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Wohnen

„Du hast das Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Dazu gehören auch leistbares Wohnen und ein sicheres Zuhause!“

Mit 18 Jahren kannst du selbst bestimmen, wo du leben und wann du ausziehen möchtest. Falls du allerdings noch nicht über ein ausreichendes eigenes Einkommen verfügst (weil du etwa noch die Schule besuchst, eine Lehre machst oder studierst) braucht es zur Erhaltung deiner Unterhaltsansprüche eine abgestimmte Vorgangsweise.
Ein eigener Wohnraum bringt viele Freiheiten, Unabhängigkeit und Selbstverwirklichung – aber auch ein großes Stück Verantwortung

Egal, ob du in eine eigene Wohnung, ein Wohnheim oder in eine Wohngemeinschaft ziehen möchtest…

Wir sind für dich da!

Was du wissen solltest

  • Bevor du ausziehst, solltest du alle Kosten bedenken und abwägen, ob du dir einen eigenen Wohnbereich und die Lebenserhaltungskosten auch leisten kannst.
     
  • Ab deinem 18. Geburtstag kannst du Verträge selbstständig abschließen, das gilt auch für einen Mietvertrag. Es kann aber sein, dass du davor ein eigenes Einkommen nachweisen musst oder deine Eltern oder andere sich bereit erklären müssen, deine Miete zu übernehmen, wenn du z.B. noch eine Ausbildung machst.
     
  • Das Land Oberösterreich unterstützt mit der Wohnbeihilfe bei den Wohnkosten. Die Höhe der Unterstützung hängt von Faktoren wie Einkommen, Wohnungsgröße und Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab.
     
  • Verschiedene Bauvereinigungen bieten geförderte Wohnungen an. Du kannst dich ab deinem 17. Geburtstag dafür vormerken lassen. Einziehen darfst du jedoch erst, wenn du volljährig bist. Beachte, dass es bei geförderten Wohnungen zu längeren Wartezeiten kommen kann.
     
  • In akuten Krisensituationen stehen dir Notunterkünfte wie die Jugendnotschlafstelle UFO (für 14- bis 21-Jährige) zur Verfügung.

Nützliche Links und Beratungsstellen