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Kinder- und Jugendanwaltschaft
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(Quelle: KiJA / Nadja Meister)

UN-Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 wurde die „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“ von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Erstmals wurde damit jedes Kind als selbstständiger Träger von Rechten anerkannt. Seitdem werden Kindern grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zugesichert.

Der Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen, nämlich alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme der USA und auch einige Nichtmitglieder. Fast alle dieser 196 Staaten haben die Konvention auch ratifiziert. Damit haben sie sich völkerrechtlich verbindlich verpflichtet, nationale Gesetze zu verfassen, damit die Kinderrechte eingehalten werden. In Österreich ist die UN-Kinderrechtskonvention am 05. September 1992 in Kraft getreten.

Kinderrechte sind spezielle Menschenrechte, die auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten sind. Sie gelten weltweit von Geburt an für alle unter 18-Jährigen.
 

Die vier Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention:

 

  • Diskriminierungsverbot: gleiche Rechte für alle, kein Kind darf benachteiligt werden
  • Vorrang des Kindeswohls: gilt bei allen Entscheidungen, die das Kind betreffen
  • Entwicklung: Recht auf Leben, Existenzsicherung und Entfaltung
  • Beteiligung und freie Meinungsäußerung: in Belangen, die das Kind betreffen

Die Rechte, die auf diesen Grundprinzipien aufbauen, gliedern sich in drei Gruppen:

  • Rechte auf Förderung und Entwicklung („provision“)
  • Rechte auf Schutz („protection“)
  • Rechte auf Beteiligung („participation“)

Mittlerweile wurden mehrere Zusatzprotokolle verabschiedet, um weitere wichtige Bereiche abzudecken:

  • 2002: erstes Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend „Kindersoldaten“
  • 2004: zweites Zusatzprotokoll betreffend „Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie“
  • 2012: drittes Zusatzprotokoll betreffend die Möglichkeit einer Individualbeschwerde an den Kinderrechtsausschuss (von Österreich noch nicht ratifiziert)
     

Wer achtet auf die Einhaltung der Kinderrechte?

 

Der UN-Kinderrechtsausschuss ist das zentrale Organ zur Überwachung der Einhaltung der Kinderrechtskonvention. Er besteht aus Fachleuten aus verschiedenen Bereichen (Bildung, Gesundheit, Sozialarbeit, Recht, …).

Alle Vertragsstaaten sind verpflichtet, dem Ausschuss alle fünf Jahre einen Staatenbericht über ihre Maßnahmen und Fortschritte in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention zu übermitteln. Auch nichtstaatliche Organisationen können sich im sogenannten „Schattenbericht“ dazu äußern. In Österreich wird dieser von den Kinder- und Jugendanwaltschaften und dem Netzwerk Kinderrechte verfasst.

Der Ausschuss gibt im Anschluss in den „Concluding Observations“ eine kritische Stellungnahme zum Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im jeweiligen Land mit Empfehlungen für Verbesserungen ab.