Gesundheit
„Du hast das Recht auf bestmögliche Gesundheit, Zugang zu Gesundheitsversorgung und ein gesundes Lebensumfeld. Dazu gehören ausreichend Nahrung und Kleidung, ein sicheres Zuhause, medizinische Versorgung bei Bedarf sowie Unterstützung in schwierigen Situationen.“
Mit deiner Volljährigkeit bist du noch mehr selbst dafür verantwortlich, dass es dir gut geht. Gesund sein heißt nicht nur, keinen Schnupfen oder kein Fieber zu haben. Gesundheit bedeutet, dass es dir körperlich und psychisch gut geht, dass du dich wohlfühlst, du Kraft hast und mit Herausforderungen gut umgehen kannst.
Es ist wichtig, darüber zu sprechen, wenn es dir schlecht geht, egal ob körperlich oder mental. Du hast das Recht auf Unterstützung und gute medizinische sowie psychologische Betreuung. Deine Gesundheit ist wichtig, und du bist nicht allein.
Wir sind für dich da!
Was du wissen solltest:
- Die Krankenversicherung ist in Österreich eine Pflichtversicherung (neben der Unfallversicherung und der Pensionsversicherung). Mit ihr werden ärztliche Hilfe, Medikamente, Spitalsbehandlungen aber auch Krankengeld solidarisch finanziert.
- Du bist bis einen Tag vor deinem 18. Geburtstag bei deinen Eltern mitversichert. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn du noch weiter in Ausbildung oder auf Arbeitssuche bist, kannst du auch danach noch eine Zeitlang kostenlos bei deinen Eltern mitversichert sein. Als Dienstnehmer*in oder Lehrling bist du mit Beginn deiner Tätigkeit versichert, darum muss sich dein*e Dienstgeber*in kümmern.
- Mit 18 Jahren kannst du nun ohne das Einverständnis deiner Eltern oder Bezugspersonen gesundheitliche Behandlungen in Anspruch nehmen oder z.B. Blutplasma spenden, dich piercen, tätowieren oder chirurgische Eingriffe vornehmen lassen.
- In einer Patientenverfügung kannst du ab deinem 18. Geburtstag schriftlich festlegen, welche medizinische Behandlung du konkret ablehnst, wenn du selbst keine Entscheidung mehr treffen kannst (zum Beispiel, wenn du im Koma liegst). Eine Patientenverfügung gilt aber nur, wenn du davor umfassend ärztlich aufgeklärt wurdest und gewisse Voraussetzungen bei der Errichtung eingehalten wurden.
- In Österreich gilt man im Todesfall automatisch als Organspender, um damit vielleicht anderen Menschen das Leben zu retten. Wenn du das nicht möchtest, kannst du ab deiner Volljährigkeit schriftlich widersprechen.
Nützliche Links und Beratungsstellen
- Telefonische Gesundheitsberatung – 1450 – jeden Tag, 24 Stunden, kostenlos
- Gesundheitsportal Österreich
- Feel-ok.at – die Info- und Gesundheitsplattform für junge Menschen
- Exit Sozial – Psychotherapeutischen Gruppenangebote für Junge Erwachsene
- Gesundheit & Wohlfühlen – Infos des Österreichische Jugendportals
- Gesundheit & Körper – Infos des JugendService OÖ
- Telefonseelsorge – 142 – jeden Tag, 24 Stunden, kostenlos
- Krisenhilfe Oberösterreich
- Gesund aus der Krise - Kostenfreie psychosoziale Versorgung bis 21 Jahre
- Sucht-Präventionsangebote in OÖ
- Anonyme Geburt
- Österreichische Plattform gegen Genitalverstümmelung