(Quelle:Nadja Meister/KiJA OÖ)
Die österreichische Bundesregierung ist gemäß
Art. 44 der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen Staatenbericht zur Situation der Kinderrechte in Österreich an die Vereinten Nationen zu übermitteln. Bezugnehmend darauf verfassten das Netzwerk Kinderrechte und die kijas Österreich ergänzende Berichte. Im Gegensatz zum Staatenbericht, worin die Regierung feststellt, dass die Kinderrechte in Österreich "im Wesentlichen bereits gewährleistet sind", sind im Schattenbericht zahlreiche Versäumnisse aufgezählt, welche im Anhang nachgelesen werden können.
Ergänzender Schattenbericht der kijas Österreich 653,82 KB).