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Kinder- & Jugendanwaltschaft

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Kinderrechte in der Verfassung

Seit Jänner 2011 ist per Beschluss des Nationalrates eine kleine Auswahl der Kinderrechte in den Verfassungsrang gerückt. Die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs trafen Ende März 2011 in Salzburg zusammen, um Strategien zu erarbeiten, wie aus der veränderten Gesetzeslage auch reale Verbesserungen für die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen erwachsen können. Die formulierten Forderungen der kija in den Bereichen Gewaltschutz, Rechte für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche und Recht auf Kontakt zu beiden Eltern werden durch das neue Verfassungsgesetz zusätzlich unterstrichen.

Presseinformation der kijas Österreich 391,31 KB).