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Spielen und Lärm machen erlaubt - Oberösterreich noveliert Bauordnung

Mädchen spielen mit Seifenblasen (Quelle:Nadja Meister/KiJA )

Das Recht auf Spiel und Freizeit ist ein eigenständiges, menschenrechtlich geschütztes Gut von besonderem Wert für Kinder: Spielen und "Spaß haben" sind nicht bloß "Zeitvertreib", sondern essentiell für die Entwicklun des Kindes. Es wird gehofft, dass dieses richtungsweisende Signal aus Oberösterreich Nachahmung in den anderen Bundesländern und auch auf Bundesebene findet.

Presseinformation der KiJA zu diesem Thema vom 31.08.2011 63,59 KB).
Presseinformation der KiJA zu diesem Thema vom 19.07.2011 64,02 KB).