Endlich Rechtsanspruch auf Prozessbegleitung
Mit 1. Jänner 2006 sind einige wesentliche Verbesserungen für Opfer von Gewalt in Kraft getreten: Die Belehrungs- und Informationspflichten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht wurden ausgebaut. Auch haben nunmehr Opfer von Gewalt einen rechtlich zugesicherten Anspruch auf kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Damit wurde eine langjährige Forderung der Kinder- und Jugendanwaltschaften Umgesetzt.