Logo: Kinder- & Jugendanwaltschaft OÖ

Kinder- & Jugendanwaltschaft

Kärntnerstraße 10, 2041 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-140 01
Fax: (+43 732) 77 20-140 07
E-Mail: kija@ooe.gv.at
 

Grenzüberschreitende Besuchskontakte

kleines Mädchen mit lächelndem Gesicht (Quelle:Image 100 Ltd./KiJA ) .

Durch die unmittelbare Nähe zu Deutschland herrscht bei vielen (Patchwork-)Familien Unsicherheit bei grenzüberschreitenden Kontakten. Obwohl an einer bilateralen Lösung noch gearbeitet wird, sind auch jetzt schon Besuche von Deutschland nach Österreich aus besonderen familiären Gründen möglich, dazu zählen z.B. Besuche eigener Kinder im Rahmen von Obsorgepflichten. Das Mitführen einer Eigenerklärung etwa in Form des von der KiJA zur Verfügung gestellten Musters zur Glaubhaftmachung des besonderen Grundes beim Grenzübertritt wird empfohlen.

Mustervorlage „EIGENERKLÄRUNG Familie“ für die Einreise nach Oberösterreich 112,93 KB).