(Quelle: Nadja Meister/KiJA OÖ)
Kinder haben eine eigene Meinung, Kinder brauchen Essen, ein zu Hause & Zuneigung, Kinder müssen beschützt werden, Kinder dürfen neugierig sein und spielen, und das gilt für alle Kinder gleichermaßen … na klar!?
Am 20. November 1989 wurde die "Konvention über die Rechte des Kindes” von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und bis heute von mehr als 190 Staaten weltweit unterzeichnet und ratifiziert. Dadurch haben sich diese Staaten verpflichtet, die Kinderrechtskonvention in ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen und ihre Einhaltung sicherzustellen.
Am 5. September 1992 ist die Kinderrechtskonvention in Österreich formal in Kraft getreten. Am 20. Jänner 2011 hat der österreichische Nationalrat beschlossen, einen Teil der Kinderrechte in abgeschwächter Form in die Bundesverfassung aufzunehmen. Damit haben beispielsweise das Recht auf Gleichbehandlung behinderter Kinder oder das Recht auf gewaltfreie Erziehung Verfassungsrang erlangt. Somit wurde ein erstes Signal gesetzt, nun geht es aber darum, die Organisationen, die mit der Umsetzung und dem Monitoring der Kinderrechte betraut sind, zu stärken, auch finanziell!
Es ist der gesetzliche Auftrag der Kinder- und Jugendanwaltschaften, auf die Umsetzung der Kinderrechte zu achten und diese in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Die Grundlage dafür bildet die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.