Schattenbericht der kijas an den UN-Kinderrechtsausschuss
(Quelle:Nadja Meister/KiJA OÖ)
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Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) muss der Staat Österreich alle fünf Jahre dem UN-Kinderrechtsausschuss über die Umsetzung berichten. Damit der Ausschuss ein vollständiges Bild erhält, geben sowohl das Netzwerk Kinderrechte als auch die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (kijas) eigene, ergänzende Bericht (so genannte „Schattenberichte“) ab. Die Staatenprüfung Österreichs durch den UN-Kinderrechtsausschuss, in welchem auch wesentlich die Ausführungen des Netzwerks Kinderrechte und der kijas einfließen, findet Anfang Juni 2019 statt.
