Appell für einheitlichen Jugendschutz: OÖ Jugendliche dürfen nicht benachteiligt werden
(Quelle:KiJA OÖ/Nadja Meister)
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Ab 1.1.2019 sollen in ganz Österreich einheitliche Jugendschutzbestimmungen gelten. Bedauerlicherweise soll der Rahmen der Ausgehzeiten für die unter 14-Jährigen sowie die 14- bis 16-Jährigen alleinig in Oberösterreich um jeweils eine Stunde enger bleiben. "Damit werden unsere jungen Landsleute gegenüber allen anderen österreichischen Jugendlichen diskriminiert", so die oö. Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger.
zur Presseinformation vom 22.08.2018 35,37 KB).
Stellungnahme der KiJA OÖ an den Verfassungsdienst 436,54 KB).
Positionspapier der kijas Österreich zur österreichweiten Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen 159,09 KB).
