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Kinder- & Jugendanwaltschaft

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EU-Datenschutzgrundverordung

Mädchen vor dem Laptop (Quelle:Stinglmayr/Land ) .

Seit Mai 2018 gilt das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 zur EU-Datenschutzverordnung. Die EU hat in ihrer Verordnung für die Nutzung von Facebook, WhatsApp, Youtube usw. eine Zustimmung der Eltern bis zum 16. Lebensjahr vorgesehen. Österreich hat nun von seinem Recht Gebrauch gemacht und die Altersgrenze von 16 Jahren auf 14 Jahre herabgesetzt. Aktuell dürfen Facebook und WhatsApp ab 13 Jahren genutzt werden.

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