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Strafrechtsänderungsgesetz 2015

Strafrechtsänderungsgesetz 2015

Logo der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (Quelle:KiJA Österreich)

Der Entwurf zum Strafrechtsänderungsgesetz sieht neue Tatbestände vor, wie etwa Cybermobbing oder auch Nötigung zu Zwangsverheiratung oder bestimmte Formen der sexuellen Belästigung. Die kijas begrüßen dies, kritisch stehen sie zum Vorhaben, bei häuslicher Gewalt – von der häufig auch Kinder (mit-) betroffen sind – die Möglichkeit eines Außergerichtlichen Tatausgleiches (Diversion) gänzlich abzuschaffen. Denn viele Opfer schrecken aufgrund der Beziehung zum/r Täter/in vor einem Prozess zurück oder entschlagen sich der Aussage. Bei Formen leichter Gewalt bietet die Diversion zumindest eine Möglichkeit der Auseinandersetzung mit der Tat sowie eine gewisse Form der Entschädigung.

Stellungsnahme 247,27 KB).