(Quelle: Liedl/Land OÖ)
Um die Rechte der Kinder auch wirklich zu wahren, braucht es starke Kinder- und Jugendanwaltschaften. Die gesetzlich unzureichend gesicherte Unabhängigkeit der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften hat dazu geführt, dass die Vollmitgliedschaft in der ENOC (European Network of Ombudspersons for children) aberkannt wurde.
Deshalb fordern die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs ein eigenes Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz, das ihre Unabhängigkeit garantiert. Georgios Moschos, Vorstandsmitglied der ENOC, bekräftigt diese Forderung mit den Worten: "Die Errichtung unabhängiger, leicht zugänglicher und vertrauenswürdiger Kinderrechte-Institutionen ist keine Frage des guten Willens, sondern eine Verpflichtung, die die Staaten durch die Ratifizierung der UN-Konvention eingegangen sind."
In diesem Sinne: Kinderrechte sind kein Luxus, sondern Menschenrechte - ohne Wenn und Aber!
Abschließende Bemerkungen der UNO - Concluding Observations
Der Ausschuss für die Rechte des Kindes prüft die Berichte, die von den Vertragsstaaten gemäß Artikel44 der UN-KRK vorgelegt wurden.
Die abschließenden Bemerkungen des Ausschusses wurden bisher in den Jahren 1999, 2995 und 2012 in einem Bericht veröffentlicht.
Schattenberichte der National Coalition
Die „National Coalition“ (NC) zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention ist ein Zusammenschluss von Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) und unabhängigen Institutionen, die mit der Umsetzung der Konvention befasst sind.
Zwei Jahren nach den Staatenberichten wurden die sogenannten Schattenberichte der NC herausgegeben.
Staatenberichte der Republik Österreich
In Übereinstimmung mit dem Artikel 44 des Übereinkommens für die Rechte des Kindes verpflichten sich die Vertragsstaaten dem Ausschuss über den Generalsekretär der Vereinten Nationen Berichte über die Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention vorzulegen.
Bisher sind vier Berichte in den Jahren 1993, 1999, 2002 und 2009 erschienen.