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Kinder- & Jugendanwaltschaft

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Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz beschlossen

Das Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG 2014) wurde nunmehr im Landtag beschlossen. Soziallandesrätin Mag.a Gertraud Jahn sieht darin entscheidende qualitative Verbesserungen in der Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe, etwa durch die Einführung eines "4-Augen-Prinzipes". Die gesetzliche Grundlage der KiJA findet sich nunmehr im § 18, neu ist die Ausweitung der KiJA-Zuständigkeit. Künftig haben neben Kindern und Jugendlichen auch junge Menschen bis zum 21. Lebensjahr Anspruch auf kinderrechtliche Unterstützung.

Mehr Informationen dazu 12,54 KB).
Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014 zum Downloaden 555,52 KB).