kijas diskutieren Familienpaket
(Quelle:Image 100 Ltd./KiJA OÖ)
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Ende März fand in Vorarlberg die halbjährlich tagende Konferenz der Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs statt. Einen inhaltlichen Schwerpunkt stellte das Paket rund um das neue Familiengesetz (KindNamRÄG 2013) - von der gemeinsamen Obsorge über die verpflichtende Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung bis hin zur Einführung der Familiengerichtshilfe - darf. Als Experte war dazu Peter Barth, leitender Staatsanwalt im Justizministerum, vor Ort. Er teilte mit, dass die Auswirkungen dieses Paketes 2016 evaluiert werden sollen. Gut angenommen wird mittlerweile der Kinderbeistand bei stritten Trennungsverfahren. Nach diesen Etappenerfolgen forcieren die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs einerseits eine Ausdehnung des Kinderbeistandes, andererseits die Bündelung der vielfältigen Unterstützungssysteme unter dem Dach eines "Außergerichtlichen Familienausgleichs".
Ein zweiter Themenschwerpunkt war der Umgang mit straffälligen Jugendlichen. Dazu stelle Psychologe und Gerichtssachverständiger Daniel Gutschner (A/CH) die Arbeitsweise in offenen und geschlossenen Einrichtungen abseits des Gefängnisses in der Schweiz vor. Circa zehn teilgeschlossene Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, die in herkömmlichen sozialpädagogischen WGs nicht mehr zu halten sind, gibt es dort. Bemerkenswert ist, dass diese Einrichtungen nicht als Strafe oder Form der Disziplinierung begriffen werden. So bestimmt die Schwere eines begangenen Delikts nicht zwingend die Dauer des Aufenthaltes. Diese ist vielmehr von den Bedürfnisses und Zukunftsperspektiven der Betroffenen (Nachreifung, Schulabschluss, Berufsweg, etc.) sowie einer klarer Indikation abhängig. In Österreich gibt es vergleichbare Einrichtungen derzeit nicht.
