Kinderrechtliche Unterstützung für Kinder getrennter Eltern
(Quelle:Image 100 Ltd./KiJA OÖ)
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Seit 2010 können die Familiengerichte zur Wahrung der Rechte betroffener Kinder in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren einen Kinderbeistand einsetzen. Dieser fungiert als Sprachrohr und Unterstützung für das Kind und bringt den Kinderwillen in das Verfahren ein.
Vor gut einem Jahr ist das neue Familienrecht in Kraft getreten, das die gemeinsame Obsorge als Regelfall vorsieht. Im Zuge der damit verbundenen Informationskampagne wurde auch intensiv über erste Erfahrungen mit den kinderrechtlichen Hilfen bei hocheskalierten Scheidungskonflikten oder bei Kindeswohlgefährdungen diskutiert. „Dies hat zu einem deutlichen Anstieg der Bestellungen von Kinderbeiständen, vor allem auch in unserem Bundesland, geführt“, freut sich die oberösterreichische Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger. Mit 48 Verfahren in denen ein Kinderbeistand bestellt wurde, hat sich diese Zahl 2013 im Vergleich zu 2012 mehr als verdoppelt. Oberösterreich liegt damit im Bundesländervergleich nach Wien und Niederösterreich an dritter Stelle. Österreichweit wurden seit der gesetzlichen Einführung in rund 800 Fällen Kinderbeistände bestellt. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften forcieren diese Entwicklung und treten als nächsten Schritt für die verpflichtende Bestellung eines Kinderbeistandes bei Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung ein.
Die praktischen Erfahrungen mit dem neuen Familienpaket (KindNamRÄG 2013) - von der gemeinsamen Obsorge über die verpflichtende Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung bis hin zur Einführung der Familiengerichtshilfe - bildeten auch einen Schwerpunkt bei der Ende März in Vorarlberg stattgefundenen Konferenz der Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs. Als Experte war dazu Dr. Peter Barth, leitender Staatsanwalt im Justizministerium, vor Ort. Er teilte mit, dass die Auswirkungen dieses Paketes 2016 evaluiert werden sollen.
