Sexueller Missbrauch im Strafregister
(Quelle:Nadja Meister/KiJA OÖ)
Seit 1. Jänner 2014 gibt es eine erweiterte Strafregisterbescheinigung. Während in der gewöhnlichen Strafregisterbescheinigung nur Verurteilungen zu Freiheitsstrafen über sechs Monate aufscheinen, sind bei der Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge sämtliche Verurteilungen ersichtlich, die Delikte gegen die Sexuelle Integrität und Selbstbestimmung betreffen. Anfordern kann eine solche Strafregisterbescheinigung nur, wer bestätigen kann, dass es im Rahmen der Tätigkeit zur Betreuung, Erziehung, Pflege und Ausbildung von Minderjährigen kommt.
