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Gesundheitsschädliche Wasserpfeife

Shishas und e-shishas - Verbot für unter 16-Jährige

Ein Verkaufsverbot für unter 16-Jährige, wie im Bundesland Salzburg kürzlich vom Landtag beschlossen, ist daher aus Sicht der KiJA zu begrüßen, als noch wichtiger erachten wir allerdings begleitende Informations- und Präventionsmaßnahmen. Der Schutz aller Kinder und Jugendlichen vor den negativen Auswirkungen des Rauchens stellt einen wesentlichen Aspekt der Umsetzung des Kinderrechts auf Gesundheit dar und sollte daher absolute Priorität haben.

Neben den herkömmlichen Shishas (Wasserpfeifen), die sich unter immer jüngeren Konsumenten großer Beliebtheit erfreuen, sind in letzter Zeit auch vermehrt tragbare Shisha-Produkte erhältlich, in denen eine aromatisierte Flüssigkeit durch ein batteriebetriebenes Heizmodul verdampft und das so entstehende Aerosol vom Konsumenten inhaliert wird (e-shisha, shisha-to-go).

Da die Produkte meist keinen Tabak bzw. kein Nikotin enthalten, wird der Verkauf an unter 16-Jährige durch das Jugendschutzgesetz derzeit nicht reglementiert. Auch die tabakfreien Produkte sind nach Expertenmeinung aber alles andere als gesundheitlich unbedenklich. Speziell die genannten "e-shishas" sprechen durch ihre Aufmachung und die verschiedenen süßen Geschmacksrichtungen (Früchte, Cola, Vanille, ...) besonders Kinder und Jugendliche an. Der KiJA wurde etwa berichtet, dass bereits 9-Jährige mit e-shishas auf dem Schulhof gesichtet werden. Die Gefahr, die von diesen Produkten ausgeht, besteht zum einen in den Inhaltsstoffen der Liquids, die zumindest Atemwegsreizungen und Allergien hervorrufen können.

Detaillierte Untersuchungen stehen zwar noch aus, aber Experten schließen nicht aus, dass der Dampf auch krebserregende Stoffe enthalten könnte; insbesondere könnten mögliche Verunreinigungen gesundheitsschädlich sein. Für den Herstellungsprozess (meist in Asien) gibt es keine Normen und Standards. Zum anderen sind diese Produkte deshalb besonders bedenklich, weil sie auf scheinbar harmlose Art und Weise das Rauchen von Zigaretten nachahmen, und so gerade bei Kindern und Jugendlichen der erste Schritt zum Probieren von echten Zigaretten oder Shishas darstellen können.

Ein Verkaufsverbot für unter 16-Jährige, wie im Bundesland Salzburg kürzlich vom Landtag beschlossen, ist daher aus Sicht der KiJA zu begrüßen, als noch wichtiger erachten wir allerdings begleitende Informations- und Präventionsmaßnahmen. Der Schutz aller Kinder und Jugendlichen vor den negativen Auswirkungen des Rauchens stellt einen wesentlichen Aspekt der Umsetzung des Kinderrechts auf Gesundheit dar und sollte daher absolute Priorität haben.

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