Verpflichtende Elternberatung - Liste qualifizierter Personen
(Quelle:Nadja Meister/KiJA OÖ)
Vor einer einvernehmlichen Scheidung müssen Eltern nun nachweislich in einer Beratungsveranstaltung bzw. einer Einzelberatung über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer Kinder aufgeklärt werden. Unter Mitarbeit der kijas wurden in den vergangenen Monaten hierfür Qualitätskriterien entwickelt sowie geeignete Personen zertifiziert. Nunmehr steht die Liste der anerkannten BeraterInnen für die Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG online zur Verfügung.
Liste der anerkannten BeraterInnen gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG.
