Sicherheit für junge Nachtschwärmer
Ausgehen, Freunde treffen, Party machen – nach einer anstrengenden Schul- oder Arbeitswoche gehört das für die meisten Jugendlichen zum fixen Wochenendprogramm. Genauso unvermeidlich sind allerdings in vielen Familien heiße Diskussionen darum, wie lange sich der Nachwuchs ins Nachtleben stürzen darf. Bis zum 18. Geburtstag haben die Eltern das letzte Wort, was Ausgehzeiten, Alkohol und Zigaretten betrifft.
Das Jugendschutzgesetz gibt nur die äußersten Grenzen vor; Jugendliche haben nicht "das Recht", diesen Rahmen voll auszuschöpfen. Am 1. November tritt in Oberösterreich ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft. Wichtige Eckpunkte wie z.B. die Ausgehzeiten (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 22:00 Uhr, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 24:00 Uhr) bleiben unverändert.
Länger dürfen Jugendliche nur mit einer Aufsichtsperson unterwegs sein, und sie müssen dafür eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorweisen können. Alkohol und Tabak sind auch weiterhin bis 16 verboten, Hochprozentiges und Mixgetränke bis 18; die umstrittene Alkoholgrenze von 0,5 Promille wurde nicht eingeführt. Um auch die Sensibilität der Öffentlichkeit für den Jugendschutz zu erhöhen, können künftig Testkäufe bei Handels- und Gastronomiebetrieben durchgeführt werden.
Oö. Jugendschutzgesetz-Novelle 2013 22,20 KB).
Homepage Jugendschutzgesetz OÖ.
