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Kinder- & Jugendanwaltschaft

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Bundes-Kinder und Jugendhilfegesetz

Seit 01. Mai 2013 ist das neue Bundes-Kinder und Jugendhilfegesetz nach jahrelangen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern endlich in Kraft getreten. Damit wird z. B. das "4-Augen-Prinzip" bei Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung vermehrt zur Anwendung kommen - was prinzipiell als Erfolg zu werten ist. Es ist nun die Aufgabe der Bundesländer, die konkrete Umsetzung in den jeweiligen Ausführungsgesetzen festzulegen.

Bundesgesetzblatt 252,12 KB).
Stellungnahme der kijas Österreichs 178,20 KB).