Verpflichtende Beratung für Scheidungseltern
(Quelle:Nadja Meister/KiJA OÖ)
Mit den seit Februar 2013 in Kraft tretenden Änderungen im Familienrecht ist erstmals vorgesehen, dass Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung über die Auswirkung der Scheidung auf ihre Kinder absolvieren müssen. Dies kann in Form einer Einzelberatung, aber auch im Rahmen einer spezifischen Beratungsveranstaltung geschehen. Eine Bestätigung über die Teilnahme muss mit der Scheidungsvereinbarung dem Gericht vorgelegt werden.
Die Kosten sind in der Regel von den Eltern zu tragen. Obwohl das Gesetz beschlossen wurde, bevor die Rahmenbedingungen (also wer führt Beratungen mit welchem Inhalt zu welchem Preis durch?) geklärt waren, gibt es schon Erfahrungen aus der Praxis.
Diese wurden im März bei einer berufsgruppenübergreifenden Tagung des Justizministeriums, des Familienministeriums und der kijas Österreich von Dagmar Bojdunyk-Rack, Geschäftsführerin von Rainbows Österreich, in Salzburg präsentiert. Überraschend dabei war, dass eine große Mehrheit der Elternteile trotz Kosten und Verpflichtung sehr positiv auf die Beratung reagierte. Es geht also zunächst darum, den Widerstand der Eltern zu überwinden, um es dann zu schaffen, sie aus ihrem Streitmodus herauszuholen und ihnen die Verantwortung als Eltern bewusst zu machen.
Ziel der Tagung mit über 160 TeilnehmerInnen aus ganz Österreich war es, Qualitätsstandards und Rahmenbedingungen für diese Beratung zu erarbeiten. Auf Basis der Tagungsergebnisse werden diese von einem wissenschaftlich begleiteten Beirat festgelegt und voraussichtlich Ende Mai veröffentlicht. Auch wenn damit die Vision eines Außergerichtlichen Familienausgleichs noch lange nicht erreicht ist, begrüßen die kijas Österreich diesen Schritt in die richtige Richtung.
Homepage BMJ mit einer laufend aktualisierten Liste über die Beratungsangebote.
Implusreferat Tagung "Elternberatung" vom 22.03.2013 684,83 KB).
