Harmonisierung im Jugendschutz
Endlich ist es gelungen, eine Einigung über die Vereinheitlichung der wichtigsten Jugendschutzbestimmungen in Österreich zu erzielen. Sieben Bundesländern haben sich auf ein entsprechendes Memorandum geeinigt, Tirol und Vorarlberg sollen eingeladen werden, sich ebenfalls zu beteiligen. Die Kinder- und JugendanwältInnen begrüßen, dass Jugendliche nun in allen Bundesländern die gleichen Regeln vorfinden. Konkret sollen die Ausgehzeiten vereinheitlicht werden, und zwar dürfen sich Jugendliche künftig in ganz Österreich bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in der Zeit von 5.00 bis 23.00 Uhr, vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von 5.00 bis 1.00 Uhr und ab dem vollendeten 16. Lebensjahr unbegrenzt ohne Aufsichtsperson an öffentlichen Orten aufhalten. Zweiter wesentlicher Punkt ist, dass der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten ist, und darüber hinaus ist Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Erwerb, Besitz und Konsum von harten Getränken sowie damit zubereiteten Mischgetränken untersagt.
Im neuen OÖ Jugendschutzgesetz soll daher die geplante Alkoholgrenze von 0,5 Promille nicht eingeführt werden. Dafür wurde angeregt, die Möglichkeit von Testkäufen im Auftrag der Bezirksverwaltungsbehörden einzuführen, um auch die Lebensmittelhändler und Gastronomen verstärkt in die Verantwortung zu nehmen. Ziel dieser Testkäufte ist, durch Sensibilisierung bei den Verkaufsstellen die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke für Jugendliche zu reduzieren.
