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UN Konvention über die Rechte des Kindes

Am 20. November 1989 wurde die "Konvention über die Rechte des Kindes (KRK)” von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen.

In Österreich trat die Kinderrechtekonvention mit einiger Verspätung, nämlich am 5. September 1992 in Kraft. Dies wohl nicht zuletzt deshalb, weil die österreichische
Bundesregierung die Ansicht vertrat, dass die Rechte des Kindes und die Achtung seiner Bedürfnisse in Österreich bereits weitgehend gewährleistet sind. Die Solidarität
mit den anderen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen scheint ausschlaggebend gewesen zu sein, dass die Kinderrechtekonvention in Österreich verankert wurde.
Mehr als fünfzehn Jahre sind seit der Verabschiedung der UN-Konvention über die Rechte der Kinder vergangen. Entgegen der Ansicht der österreichischen Regierung bleibt für deren Umsetzung in Österreich noch viel zu tun. Dies geht auch aus den vom Kinderrechtekomitee an die österreichische Regierung abgegebenen Empfehlungen deutlich hervor.
Mehr dazu unter http://www.kinderhabenrechte.at/.

NAP - YAP?
Um den NAP (Nationaler Aktionsplan) "für die Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Österreich” von anderen Aktionsplänen zu unterscheiden, hat er den zweiten Namen YAP (Young Rights Action Plan) bekommen. NAP und YAP bezeichnen somit ein und denselben Aktionsplan. Mehr dazu unter www.kinderrechte.gv.at.

Die Konvention ist ein Dokument, das allen Kindern und Jugendlichen ein Leben in Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit sichern soll. Die darin festgelegten Grundrechte für Kinder und Jugendliche (als Kinder gelten lt. KRK alle jungen Menschen unter 18) müssen in die nationalen Gesetze der einzelnen Staaten einbezogen werden. Dazu haben sich (fast) alle Staaten der Erde verpflichtet. Die Bestimmungen lassen sich in 3 große Teilbereiche gliedern:

  • Protection - Recht auf Schutz
  • Provision - Recht auf Grundversorgung
  • Participation - Recht auf Beteiligung

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Alle Kinder sind gleich, es gibt keine gleicheren
Kinder türkischer oder bosnischer Eltern haben also dieselben Rechte wie Kinder österreichischer Eltern. Kein Kind darf benachteiligt werden, weil es eine andere Hautfarbe hat als andere Kinder, weil es ein Mädchen ist und nicht ein Junge.

Jeder Mensch hat das Recht, seine Eigene Meinung zu sagen, auch wir Kinder
Die Gedanken der Kinder sind frei, und wir dürfen sie auch äußern. Natürlich gibt es viele Dinge, über die haben Erwachsene eine ganz andere Meinung als Kinder. Auch dann sollen die Erwachsenen zuhören, wenn die Kinder sagen, was sie meinen.

Kinder und Jugendliche tun sich gerne mit anderen ihres Alters zusammen
Sie wollen untereinander ihre Meinung austauschen und auch in der Öffentlichkeit zeigen, was sie denken, fühlen oder meinen. Solche Erlebnisse in Gruppen, Vereinen, bei Kinder- und Jugendorganisationen sind für Kinder und Jugendliche wichtig.

Wie die Erwachsenen haben auch Kinder das Recht auf ein Privatleben
Niemand darf heimlich in den Sachen eines Kindes stöbern, seine Tagebücher oder Briefe lesen. Niemand darf einem Kind hinterrücks irgendwelche Schlechtigkeiten nachsagen. Auch Ruf und Ehre der Kinder werden von der Kinderrechtskonvention geschützt.

Kinder sind neugierig
Deshalb sollen die Medien (Radio, Fernsehen, Zeitungen) nicht nur auf die Interessen der Erwachsenen eingehen, sondern auch gutes Programm für Kinder und Jugendliche machen. Kinder- und Jugendzeitschriften sollen gefördert werden.

Kinder müssen geschützt werden
Es kommt vor, dass Kinder von ihren Eltern oder anderen Personen vernachlässigt, gequält, misshandelt oder sexuell missbraucht werden. Diese Kinder brauchen besonderen Schutz und Unterstützung. Beratungsstellen helfen weiter: den Familien und den Kindern.


Behinderte Kinder sollen keine Außenseiter sein
Sie sollen aufwachsen können wie die meisten anderen Kinder auch. So kann ihnen geholfen werden, später einmal selbständig zu leben und einen Beruf auszuüben, der ihren Fähigkeiten entspricht.

Kinder sollen gesund aufwachsen können
Die Regierungen müssen sicherstellen, dass alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten. Auch Unterernährung in den ärmeren Ländern muss bekämpft werden.

Kinder wollen lernen
Sie haben ein Recht darauf, alles zu lernen, was sie lernen wollen und was sie lernen können. Die Kinder sollen auch gerne zur Schule gehen. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen alles tun, damit die Kinder Freude am Unterricht haben.

Kinder wollen spielen
Die Städte und Gemeinden müssen dafür sorgen, daß genügend Spielplätze und Jugendtreffs gebaut werden. Kinder wollen Musik hören, Musik machen, Filme sehen, Filme machen, ins Theater gehen und vieles andere mehr. Die Städte und Gemeinden müssen dafür sorgen, daß sich Kinder und Jugendliche an einem vielfältigen und interessanten Kulturprogramm beteiligen können.

Kinder müssen vor Ausbeutung geschützt werden
Es gibt immer noch viele Kinder, die den ganzen Tag wie Erwachsene arbeiten müssen. Die Regierungen müssen bestimmen, ab welchem Alter ein Kind arbeiten darf, wie lange es arbeiten darf und welche Arbeit es tun darf.


Kinder dürfen nicht gefoltert werden
Jede grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung von Kindern ist verboten. Alle Menschen sind aufgerufen, sich für die Einhaltung der Menschen- und Kinderrechte einzusetzen.

Österreich hat die Kinderrechtekonvention im September 1992 unterzeichnet. In Oberösterreich ist sie auch in der Landesverfassung verankert.



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