Jährlich erleben mehr als 3.000 Kinder in unserem Bundesland die Scheidung und mehrere tausend Kinder nicht verheirateter Paare die Trennung ihrer Eltern.
Eine Trennung ist für das betroffene Paar, aber auch für das gemeinsame Kind extrem belastend. Die Entscheidung, sich zu trennen oder scheiden zu lassen, liegt bei den Erwachsenen. Für das betroffene Kind ist dieser Schritt mit vielen Unsicherheiten, Veränderungen und Ängsten verbunden; es braucht daher in dieser Zeit besondere Unterstützung und Begleitung.
Es stellt für alle Familienmitglieder eine Herausforderung dar, den Alltag mit dem Kind bzw. die Kontakte zum Kind neu zu gestalten und dabei die Bedürfnisse und Rechte des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen.
Obsorge - das bedeutet nichts anderes als die Rechte, aber auch die Pflichten, die Eltern gegenüber ihren Kindern haben. Einfach gestaltet sich die Handhabung dieser Rechte und Pflichten dann, wenn es keine Probleme in der Familie gibt. Schwieriger wird es, wenn sich die Elternteile nicht verstehen, wenn sie sich in der Wahrnehmung ihrer Rechte und in der Ausübung ihrer Pflichten nicht einig sind. Manchmal führt das nur zu Streit, manchmal zur Trennung, manchmal zur Gewalt - aber immer zu einer Belastung des Kindes und möglicherweise negativen Konsequenzen für seine Entwicklung.
Die KiJA OÖ. ist parteilich für Kinder und Jugendliche, wenn es um die Wahrung ihrer Rechte und Interessen geht. Um Konflikte aufgrund von Unwissenheit und Missverständnissen möglichst zu vermeiden, bietet die KiJA Beratung und unterschiedliche Informationen an … denn Wissen und Verständnis führen zu mehr Sicherheit, und mehr Sicherheit führt zu einem friedvolleren Miteinander. Die vielfältigen Anforderungen in dieser Zeit müssen Eltern nicht alleine bewältigen. Es gibt ein umfassendes Beratungsangebot, dass Eltern und Kindern Unterstützung anbietet.
Forderungen der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
In den vergangenen Wochen wurde in den Medien vermehrt von Kindern berichtet, die in schwierigen Situationen leben, da ihre Eltern sich um sie streiten, sie vernachlässigt oder misshandelt werden. Was in den einzelnen Fällen das Beste für das Kind ist, ist oft nicht einfach festzustellen.
Im Falle einer Scheidung bzw. Trennung der Eltern muss eine Einigung gefunden werden, bei welchem Elternteil das Kind in Zukunft leben wird. Ist das nicht möglich entscheidet das Gericht. Während sich die Eltern über Obsorge, Besuchskontakte und Unterhalt streiten, steht das Kind dazwischen und leidet darunter.
Der Kontakt zu beiden Elternteilen ist grundlegend wichtig für die Entwicklung eines Kindes, durch den Krieg der Eltern wird das aber leider oft übersehen. Nicht die Eltern haben ein Recht auf ihre Kinder, sonder die Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Regelung der Obsorge nach Scheidung/Trennung lassen die Bedürfnisse der Kinder oft in den Hintergrund treten.
Deshalb fordern die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs:
- Die Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen Kinder und Jugendlichen (die nicht mit denen der Erwachsenen ident sind!) müssen in den Mittelpunkt treten.
- Flächendeckende Beratung für Eltern um ihre Kompetenz und Verantwortung zu stärken.
- "Außergerichtlicher Familienausgleich" und Familiengespräche mit geschulten Mediator/innen vor der gerichtlichen Entscheidung.
- Kinderbeistand: Psychosoziale und juristische Verfahrensbegleitung, die Kinder und Jugendliche unterstützt, auf ihre Bedürfnisse achtet und im Kontakt mit allen Beteiligten steht. Dieser Anspruch muss gesetzlich verankert und die Personen müssen besonders geschult werden.
- Bedarfsorientierte, flächendeckende Besuchsbegleitung um einen weitgehend störungsfreien Kontakt mit beiden Elternteilen zu ermöglichen. Eine Kombination aus Besuchsbegleitung und Verfahrensbegleitung wäre sinnvoll, da die Kinder und Jugendlichen dann eine Vertrauensperson, die Einblick in das Familiensystem hat, als Unterstützung haben.
- Verfahren müssen verkürzt werden, Fristen, bis wann ein Verfahren abgeschlossen werden muss, sollen rechtlich festgelegt werden, da Kinder und Jugendliche sonst Unsicherheit und unverlässlichen Beziehungen ausgesetzt sind.
- Interdisziplinäre Krisenteams sollen Richter/innen zur Verfügung stehen um bei drohender Eskalation, Kindesabnahme gegen den Willen der Eltern, Umgang mit Medien, usw. eine Entscheidung im Sinne des Kindes zu bewirken.
- Sachverständige müssen hoch qualifiziert sein und die Gutachten nach wissenschaftlichen Kriterien unter Berücksichtigung des gesamten Familiensystems erstellen.
- Aus- und Weiterbildung, Reflexion und Supervision für alle professionell handelnden Personen zur Sicherung der Qualität der Arbeit ist notwendig. Besonders wichtig ist die Schulung in Bereichen Umgang mit Kindern in Krisen und Dynamiken einer Scheidung für alle Berufsgruppen.
- Medien müssen das Recht des Kindes auf Schutz der Privatsphäre beachten, damit Konflikte durch polarisierende Berichterstattung nicht verschärft werden.
- Kinderrechte in die Verfassung. Viele Rechte der Kinder und Jugendlichen werden in Obsorgestreitigkeiten verletzt. Um eine rechtliche Absicherung ihrer Interessen zu gewährleisten ist die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung nötig.